NORTHGRID / RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse zwischen
Jan-Henrik von Ohlen, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Northgrid,
c/o IP-Management #10096, Ludwig-Erhard-Str. 18, 20459 Hamburg, Deutschland,
nachfolgend „Northgrid“,
und dem jeweiligen Auftraggeber.
Das Leistungsangebot von Northgrid richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen und ausdrücklich vereinbarte Projektbedingungen gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Northgrid ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Der konkrete Inhalt eines Vertrags ergibt sich insbesondere aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, einer Auftragsbestätigung und gegebenenfalls weiteren projektbezogenen Vereinbarungen.
Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer verbindlichen Annahmefrist versehen wurden.
Ein Vertrag kann insbesondere durch Annahme eines Angebots, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder eine sonstige eindeutige Beauftragung zustande kommen.
3. Leistungsbereiche
Northgrid erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
- künstliche Intelligenz und KI-basierte Systeme,
- Unternehmensassistenten und Wissenssysteme,
- Telefon- und Kommunikations-KI,
- Automatisierungen und digitale Workflows,
- Websites und digitale Benutzeroberflächen,
- Softwareentwicklung,
- audiovisuelle und KI-generierte Inhalte,
- Software und Softwarelizenzen,
- Cloud- und Software-Abonnements,
- gebrauchte Softwarelizenzen,
- Robotik und damit zusammenhängende technische Leistungen, soweit im jeweiligen Projekt vereinbart.
Der konkrete Leistungsumfang wird für jedes Projekt individuell vereinbart.
4. Beschaffenheit und Leistungsumfang
Northgrid schuldet ausschließlich diejenigen Leistungen, Funktionen, Eigenschaften, Liefergegenstände und Ergebnisse, die im jeweiligen Vertrag oder Angebot ausdrücklich vereinbart wurden.
Soweit technische, gestalterische oder funktionale Einzelheiten nicht ausdrücklich vereinbart sind, ist Northgrid berechtigt, diese unter Berücksichtigung des vereinbarten Vertragszwecks und üblicher fachlicher Standards angemessen festzulegen.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, Umsatz, Gewinn, Kosteneinsparung, eine bestimmte Conversion Rate, Suchmaschinenposition, Reichweite oder sonstiger Geschäftserfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit oder Garantie vereinbart wurde.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Inhalte, Freigaben, Systemzugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte, Marken, Logos, Bilder, Texte, Daten, Datensätze, Zugangsdaten und sonstige Materialien rechtmäßig verwendet und Northgrid für die vereinbarten Zwecke zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zu einer angemessenen Verschiebung vereinbarter Termine und – soweit hierdurch zusätzlicher Aufwand entsteht – zu einer zusätzlichen Vergütung führen.
6. Termine und Projektzeiten
Leistungs-, Fertigstellungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Zeitpläne setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
Verzögerungen aufgrund fehlender Freigaben, verspäteter Bereitstellung von Inhalten, nachträglicher Änderungswünsche oder sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Umstände verlängern betroffene Fristen angemessen.
Entsprechendes gilt bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Northgrid, insbesondere höherer Gewalt oder wesentlichen Ausfällen externer technischer Infrastruktur, soweit Northgrid diese nicht zu vertreten hat.
7. Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs können zu zusätzlichem Aufwand, zusätzlichen Kosten sowie einer Anpassung des Zeitplans führen.
Northgrid wird den Auftraggeber über wesentliche Auswirkungen eines Änderungswunsches informieren, bevor eine kostenpflichtige Zusatzleistung durchgeführt wird.
Nicht vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags.
8. Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Northgrid kann insbesondere bei Projekten, Softwarebeschaffung, Lizenzprodukten oder Leistungen mit erheblichen Vorleistungen Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder projektbezogene Zahlungsmeilensteine vereinbaren.
9. Fälligkeit und Zahlung
Soweit im Angebot, Vertrag oder auf der Rechnung nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Zugang und ohne Abzug fällig.
Der Eintritt des Zahlungsverzugs richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei berechtigtem Zahlungsverzug kann Northgrid die weitere Leistungserbringung nach vorheriger angemessener Ankündigung bis zur Begleichung fälliger Beträge aussetzen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
10. Software- und Lizenzbeschaffung
Soweit Northgrid Software, Softwarelizenzen, Cloud-Produkte oder vergleichbare Nutzungsrechte für den Auftraggeber beschafft und im eigenen Namen weiterverkauft, ergeben sich Produkt, Nutzungsumfang, Laufzeit, Anzahl der Nutzer oder Geräte sowie sonstige Lizenzparameter aus dem jeweiligen Angebot.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Beschaffung kostenpflichtiger Drittanbieter-Lizenzen erst nach Eingang der hierfür vereinbarten Zahlung.
Für Software und sonstige Produkte Dritter gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Rechteinhabers, soweit sie wirksam in das konkrete Vertragsverhältnis einbezogen sind.
Northgrid kann keine weitergehenden Nutzungsrechte übertragen, als Northgrid selbst wirksam erworben hat beziehungsweise zur Weiterübertragung berechtigt ist.
11. Drittanbieter-Software und Cloud-Dienste
Bestimmte Leistungen von Northgrid können technisch oder wirtschaftlich von Produkten und Diensten Dritter abhängig sein.
Hierzu können insbesondere Softwarehersteller, Cloud-Anbieter, API-Anbieter, KI-Modellanbieter, Hosting-Anbieter oder sonstige Infrastrukturunternehmen gehören.
Änderungen externer Produkte, Schnittstellen, Nutzungsbedingungen, Preise oder technischer Voraussetzungen können Einfluss auf eine Leistung haben.
Northgrid haftet nicht für von Northgrid nicht zu vertretende Störungen oder Änderungen eines unabhängigen Drittanbieters. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers gegenüber Northgrid bleiben hiervon unberührt.
Laufzeiten, Verlängerungen und Kündigungsbedingungen wiederkehrender Drittanbieter-Leistungen richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
12. Gebrauchte Software und gebrauchte Lizenzen
Soweit Northgrid gebrauchte Software oder gebrauchte Softwarelizenzen anbietet, wird die jeweilige Berechtigung zur Übertragung vor dem Verkauf anhand der für den konkreten Lizenztyp erforderlichen Unterlagen und rechtlichen Voraussetzungen geprüft.
Art und Umfang der erworbenen Nutzungsrechte ergeben sich aus den jeweiligen Lizenzunterlagen und der konkreten Vereinbarung.
Ein Erwerb gebrauchter Software durch Northgrid erfolgt nur nach vorheriger Prüfung der angebotenen Rechte und Unterlagen.
Bei einem Verkauf gebrauchter Software an Northgrid hat der Anbieter insbesondere nachzuweisen, dass er zur Übertragung berechtigt ist und sämtliche für die rechtmäßige Weiterübertragung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Northgrid ist berechtigt, einen Ankauf abzulehnen, wenn die Herkunft, Rechtekette, Übertragbarkeit oder Dokumentation nicht hinreichend nachgewiesen werden kann.
13. KI-basierte Leistungen
Bei KI-basierten Systemen können Ergebnisse aufgrund der technischen Eigenschaften der verwendeten Modelle variieren.
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, garantiert Northgrid nicht, dass ein KI-System in jedem Einzelfall vollständig fehlerfreie, identische oder sachlich zutreffende Ergebnisse erzeugt.
Der Auftraggeber hat KI-generierte Ergebnisse entsprechend dem jeweiligen Einsatzzweck angemessen zu prüfen, insbesondere wenn Entscheidungen oder Vorgänge erhebliche rechtliche, wirtschaftliche, sicherheitsrelevante oder sonstige Folgen haben können.
Northgrid und der Auftraggeber erfüllen jeweils diejenigen gesetzlichen Verpflichtungen, die ihnen aufgrund ihrer konkreten Rolle und Nutzung eines KI-Systems obliegen.
Soweit der Auftraggeber ein KI-System gegenüber eigenen Kunden, Mitarbeitern oder sonstigen natürlichen Personen einsetzt, ist er für die gesetzlichen Pflichten verantwortlich, die ihn als Betreiber des jeweiligen Systems treffen, soweit nicht im Projekt ausdrücklich eine andere Verantwortungsverteilung vereinbart wurde.
14. KI-generierte Inhalte
Soweit Leistungen KI-generierte oder KI-unterstützte Texte, Bilder, Videos, Audioinhalte oder andere Ergebnisse umfassen, hängt deren rechtlicher Schutz von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Northgrid gewährleistet daher nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung, dass an jedem vollständig oder teilweise KI-generierten Ergebnis ein ausschließliches Urheberrecht oder sonstiges ausschließliches Schutzrecht entsteht.
Soweit Northgrid übertragbare Rechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen besitzt, richtet sich deren Übertragung nach der jeweiligen Vereinbarung und Ziffer 20 dieser AGB.
15. Websites und digitale Anwendungen
Soweit Northgrid Websites oder digitale Anwendungen entwickelt, werden die vereinbarten Zielbrowser, Geräteklassen, Funktionen und technischen Anforderungen im jeweiligen Projekt festgelegt.
Eine dauerhafte Kompatibilität mit sämtlichen zukünftigen Browser-, Betriebssystem-, Geräte- oder Drittanbieteränderungen ist nur geschuldet, wenn eine entsprechende Wartungs- oder Pflegeleistung vereinbart wurde.
Nachträgliche Wartung, Hosting, Updates, Weiterentwicklung, Sicherheitsüberwachung oder Support nach Abschluss eines Projekts sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
16. Hosting und laufende Leistungen
Soweit Northgrid Hosting, Wartung, technischen Betrieb, KI-Betrieb, Telefon-KI, Software-Abonnements oder sonstige wiederkehrende Leistungen erbringt, ergeben sich Vertragslaufzeit, Leistungsumfang, Vergütung, Verlängerung und Kündigungsfrist aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Besteht keine ausdrückliche Laufzeit- oder Kündigungsvereinbarung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
17. Abnahme
Soweit die vereinbarte Leistung werkvertraglichen Charakter hat und eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, wird Northgrid dem Auftraggeber das fertiggestellte Arbeitsergebnis zur Prüfung bereitstellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb angemessener Zeit zu prüfen und abzunehmen, sofern keine wesentlichen vereinbarten Mängel vorliegen.
Festgestellte Mängel sind nachvollziehbar zu beschreiben.
Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme bleiben im Übrigen unberührt.
18. Mängel und Nacherfüllung
Bei einem berechtigten Mangel ist Northgrid zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Eine bloße subjektive gestalterische Präferenz stellt keinen Mangel dar, sofern das Arbeitsergebnis die vereinbarte Beschaffenheit und den vereinbarten Leistungsumfang erfüllt.
Für Software und Lizenzprodukte Dritter gelten zusätzlich die gesetzlichen Vorschriften sowie gegebenenfalls die wirksam einbezogenen Bedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
19. Einsatz von Subunternehmern und Dienstleistern
Northgrid ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Spezialisten, technische Dienstleister oder Subunternehmer einzusetzen, sofern dem keine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung entgegensteht.
Northgrid bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die ordnungsgemäße Erfüllung der von Northgrid geschuldeten Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
20. Nutzungsrechte an individuellen Arbeitsergebnissen
Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an individuell für ihn erstellten und von Northgrid übertragbaren Arbeitsergebnissen.
Art, Umfang, Gebiet, Dauer und Ausschließlichkeit der Nutzungsrechte richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Rechte an bereits vor Projektbeginn bestehenden oder allgemein einsetzbaren Bestandteilen von Northgrid verbleiben bei Northgrid.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Frameworks,
- Bibliotheken,
- wiederverwendbare Softwarekomponenten,
- Templates,
- allgemeine Workflows,
- Methoden,
- Konzepte,
- interne Tools,
- Know-how,
- allgemeine Automatisierungsbausteine.
Für Open-Source-Komponenten und sonstige Drittbestandteile gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
21. Quellcode und Projektdateien
Quellcodes, Rohdateien, Prompts, interne Arbeitsdateien, Zwischenergebnisse, Entwicklungswerkzeuge, editierbare Produktionsdateien oder interne Dokumentationen werden nur geschuldet, soweit deren Übergabe ausdrücklich vereinbart wurde.
Gesetzlich oder vertraglich geschuldete Unterlagen und die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Bestandteile bleiben hiervon unberührt.
22. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien behandeln sämtliche nicht öffentlich bekannten geschäftlichen, technischen, organisatorischen und sonstigen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
Vertrauliche Informationen dürfen nur für die Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet und nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die sie hierfür benötigen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden, rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder ohne Verstoß gegen eine Verpflichtung öffentlich bekannt sind.
Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
23. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die für sie geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Soweit Northgrid personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung und die Zulässigkeit seiner Weisungen verantwortlich, soweit die jeweilige datenschutzrechtliche Rollenverteilung nichts anderes ergibt.
24. Haftung
Northgrid haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Northgrid haftet ebenfalls unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
25. Rechte Dritter und Kundenmaterialien
Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Inhalte und Materialien im Rahmen des vereinbarten Projekts rechtmäßig verwendet werden dürfen.
Werden Northgrid aufgrund vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte berechtigte Ansprüche Dritter entgegengehalten, hat der Auftraggeber Northgrid im gesetzlich zulässigen Umfang von diesen Ansprüchen freizustellen, soweit der Auftraggeber die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Northgrid wird den Auftraggeber über entsprechende Ansprüche unverzüglich informieren und ihm eine angemessene Mitwirkung bei der Verteidigung ermöglichen.
26. Vertragsbeendigung
Ordentliche Kündigungsrechte bei laufenden Vertragsverhältnissen richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung oder Beendigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
Bereits erbrachte Leistungen und bis zur wirksamen Beendigung entstandene Vergütungsansprüche bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bestehen.
27. Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies rechtlich zulässig ist.
28. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Northgrid als Gerichtsstand vereinbart.
29. Vertragssprache
Vertragssprache ist grundsätzlich Deutsch, soweit im jeweiligen Vertrag nichts anderes vereinbart wird.
Soweit eine Übersetzung dieser AGB bereitgestellt wird, dient sie der besseren Verständlichkeit. Im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies rechtlich zulässig und nicht im Einzelfall anders vereinbart ist.
30. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Oktober 2026
